Rechtsprechung
   BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40136
BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13 (https://dejure.org/2013,40136)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2013 - IV B 108/13 (https://dejure.org/2013,40136)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2013 - IV B 108/13 (https://dejure.org/2013,40136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner - Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH - Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • openjur.de

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner; Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH; Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 240 Abs 1 S 1, ZPO § ... 250, InsO § 80 Abs 1, InsO § 179 Abs 1, InsO § 179 Abs 2, InsO § 180 Abs 2, InsO § 185, InsO § 189 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 7 S 1, FGO § 116 Abs 5 S 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 155, AO § 157 Abs 2, AO § 163, GewStG § 10a, FGO § 116 Abs 3 S 1, EStG § 4 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 179 Abs 1, GewStG § 14 S 1
    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner - Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH - Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • Bundesfinanzhof

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner - Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH - Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 S 1 ZPO, § 250 ZPO, § 80 Abs 1 InsO, § 179 Abs 1 InsO, § 179 Abs 2 InsO
    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner - Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH - Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • rewis.io

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdegegner - Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH - Beachtung der Zweistufigkeit des gewerbesteuerlichen Verfahrens im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 180 Abs. 2; ZPO § 250
    Aufnahme eines infolge Insolvenz des Steuerpflichtigen unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Ausgaben für eine Feier zur Grundsteinlegung als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Liegt zu der herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, unter 3., m.w.N.).

    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1159, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Das Verfahren wurde beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen (Az.) 6 K 2428/04 B geführt.

    Durch Beschluss vom 18. Mai 2010 verband das FG die beiden Klageverfahren, die fortan unter dem Az. 6 K 2428/04 B geführt wurden.

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 119/12

    Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Das aufgenommene Verfahren erhielt das Az. IV B 119/12.

    Durch Beschluss vom 5. November 2013 IV B 119/12 hat der Senat das Verfahren wegen gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1997, Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags 1998 sowie abweichender Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags 1998 nebst Zinsen zur Gewerbesteuer 1998 abgetrennt (neues Az. IV B 108/13).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Soweit darin ausgeführt wird, der Streitfall werfe "die zweifelhafte Rechtsfrage auf, ob --unter der Voraussetzung, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten ist-- ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Beachtung der Übergangsregelung unter Tz. 36 des BMF-Schreibens vom 24. Februar 2004 (BStBl I 2004, 286) hat, auch wenn er ein Großobjekt im Sinne der Tz. 29 dieses BMF-Schreibens veräußert hat", setzt sich die Beschwerdebegründung weder inhaltlich mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und den von ihm zitierten Fundstellen im Schrifttum noch generell mit den dazu bisher ergangenen Entscheidungen des BFH (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, unter II.8., und BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IV B 96/05, BFH/NV 2007, 30) auseinander.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Dabei hat das FG seinem Urteil die der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommenen Rechtsgrundsätze zur unbedingten Veräußerungsabsicht zu Grunde gelegt (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.II.2.; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c aa bbb, m.w.N.) und den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gewürdigt.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Es ist nicht ersichtlich, warum die Ausgaben zur Feier der Grundsteinlegung anders zu qualifizieren sein sollten als die Ausgaben anlässlich eines Richtfestes (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.1.c aa).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Eine Abweichung des FG von den BFH-Urteilen vom 13. August 2002 VIII R 14/99 (BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811, unter 1.b bb) und vom 18. August 2009 X R 25/06 (BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965, unter II.2.c aa), wonach unter Heranziehung der sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung solche Objekte unberücksichtigt bleiben, die ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis oder einem darunter liegenden Betrag verkauft werden, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG diesen Grundsatz seiner Entscheidung (vgl. Seite 32 f. des Urteils) zu Grunde gelegt hat.
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Dabei hat das FG seinem Urteil die der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommenen Rechtsgrundsätze zur unbedingten Veräußerungsabsicht zu Grunde gelegt (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.II.2.; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c aa bbb, m.w.N.) und den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gewürdigt.
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    d) Der Insolvenzverwalter ist im aufgenommenen Rechtsstreit --auch ohne Prozesserklärungen-- aufgrund seines Rechts, die Insolvenzmasse zu verwalten und hierüber zu verfügen (§ 80 Abs. 1 InsO), an dem anhängigen Beschwerdeverfahren Kraft Amtes beteiligt (BFH-Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573, unter II.4.; BFH-Beschluss vom 10. November 2010 IV B 11/09, BFH/NV 2011, 649, unter II.1.).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
    Eine Abweichung des FG von den BFH-Urteilen vom 13. August 2002 VIII R 14/99 (BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811, unter 1.b bb) und vom 18. August 2009 X R 25/06 (BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965, unter II.2.c aa), wonach unter Heranziehung der sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung solche Objekte unberücksichtigt bleiben, die ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis oder einem darunter liegenden Betrag verkauft werden, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG diesen Grundsatz seiner Entscheidung (vgl. Seite 32 f. des Urteils) zu Grunde gelegt hat.
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 126/07

    Rechtsschutzbedürfnis des Insolvenzverwalters bei Abwehr eines

  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

  • BFH, 15.11.2011 - I R 96/10

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von

  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 10.11.2010 - IV B 11/09

    Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der

  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

  • BFH, 18.09.2007 - IV B 87/06

    Voraussetzungen des § 24 UmwStG sind erfüllt, wenn einige Wirtschaftsgüter nicht

  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

  • BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Objekts?

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 56/05

    Gewerbebetrieb im Beitrittsgebiet; § 7g EStG

  • BFH, 19.04.2005 - IV B 181/03

    Löschung des Verfahrens; Verfahrensfortsetzung

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07

    Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der

    Unerheblich ist insofern, dass die Beklagte mit Bescheid vom 29.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9.5.2017 nur dem Grunde nach über die Nachforderung von Beiträgen entschieden hat (zu Grundlagenbescheiden im Gewerbesteuerrecht vgl BFH Beschluss vom 5.11.2013 - IV B 108/13 - juris RdNr 18) .

    Auch wenn es grundsätzlich nach § 179 Abs. 2 InsO dem Kläger als Bestreitendem oblag, seinen Widerspruch durch Aufnahme des Prozesses zu verfolgen, war nach § 179 Abs. 1 InsO die Beklagte als Gläubigerin befugt, die Feststellung gegen den Kläger zu betreiben (vgl BFH Beschluss vom 5.11.2013 - IV B 108/13 - BFH/NV 2014, 379 = juris RdNr 25; zum früheren Recht nach der Konkursordnung vgl BSG Urteil vom 22.2.1961 - 7 RKg 33/58 - BSGE 14, 40, 43 f = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO Bl A a 2).

  • FG Köln, 10.08.2017 - 13 K 1849/13

    Abgabenordnung: Klage des Finanzamtes auf Feststellung von Steuerforderungen zur

    Die Berechtigung des Finanzamtes zur Aufnahme unterbrochener Verfahren trotz bereits vorliegender Titulierung durch Steuerbescheide entspricht der gesicherten Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379 Rdnr. 25 m.w.N.) und ist zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht streitig.

    Die Anträge zu den nur Besteuerungsgrundlagen feststellenden oder zerlegenden Bescheiden sind - und auch insoweit besteht kein Streit zwischen den Verfahrensbeteiligten - entsprechend der geänderten Prozesssituation zutreffend auf Feststellung der Rechtmäßigkeit dieser Bescheide umgestellt worden (vgl. zur Umstellung der Anträge im Insolvenzverfahren z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).

    Damit wird unter Berücksichtigung der dienenden Funktion der Verfahren über Grundlagenbescheide (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. Juni 2011 IX R 38/10, BStBl II 2011, 963; vom 20. August 2014 X R 15/10, BStBl II 2015, 109; BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379) ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Verfahrensbeteiligten herbeigeführt.

  • BFH, 27.11.2019 - IV B 16/19

    Darstellung der Kapitalkontenentwicklung nicht selbständig anfechtbar

    In beiden Fällen muss es sich deshalb um eine klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage handeln, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.11.2013 - IV B 108/13, Rz 34, m.w.N.).

    b) Die sinngemäß vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob die in einem (zusammengefassten) Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dargestellte Kapitalkontenentwicklung als (Berechnungs-)Grundlage nur unselbständiger Teil des Bescheids ist, ist nicht klärungsbedürftig, da sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 05.11.2013 - IV B 108/13, Rz 34, m.w.N.).

  • BFH, 14.07.2015 - XI B 41/15

    Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabeordnung

    Ebenso setzt der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung eine Rechtsfrage voraus, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 2013 III B 50/13, BFH/NV 2014, 289; vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584).
  • BFH, 19.11.2015 - IV B 103/14

    Keine Verlängerung der Reinvestitionsfrist für Anschaffungsvorgänge

    Sie ist nicht klärungsbedürftig, da sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist allein darauf gerichtet, die Zugangsschranke (Nichtzulassung der Revision) zur Revisionsinstanz zu beseitigen (BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 26/12

    Anschaffungszeitpunkt im Zulagenrecht - Insolvenzfeststellung im

    Dies gilt auch dann, wenn die Insolvenz --wie hier-- im Verlauf eines Revisionsverfahrens eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 15 K 15155/14

    Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos bei Veräußerung des letzten

    Sind Gegenstand eines aufgenommenen Rechtsstreits nämlich Grundlagenbescheide, ist zu berücksichtigen, dass nicht die bestrittene Steuerforderung zur Insolvenztabelle festgestellt werden kann, sondern ausschließlich die Rechtmäßigkeit der den bestrittenen Steuerforderungen zu Grunde liegenden Grundlagenbescheide (vgl. BFH Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).

    Das für die Zulässigkeit der Feststellungsklage erforderliche (insolvenzspezifische) Feststellungsinteresse des Insolvenzverwalters liegt vor, nachdem dieser der zur Insolvenztabelle angemeldeten und eingetragenen (titulierten) Einkommensteuerforderung im Prüfungstermin widersprochen hatte und das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BFH Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 119/12

    Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des

    Das Verfahren wird unter dem Az. IV B 108/13 fortgeführt.
  • BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über

    Zwar wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde unterbrochen (BFH-Beschluss vom 5. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379, Rz 18).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10

    Aufnahme eines wegen Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Verfahrens gegen

  • FG Düsseldorf, 29.11.2016 - 6 K 1867/13
  • FG Münster, 25.03.2015 - 9 K 3615/10

    Wertaufholung infolge Einbringung

  • FG Münster, 03.11.2014 - 10 K 1512/10

    Fortführung Klageverfahren bei Insolvenz; Einkünftezurechnung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht